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"So unkompliziert und spontan, wie die Volkesweisheit vom vollen Herzen und vom überfliessenden Mund zu glauben nahelegt, ist die Mitteilung nicht. Sie ist keineswegs beliebig, nicht einfach Ausdruck eines ungehemmten Überquellens der vollen Seele. Eine Mitteilung - wenn wir denn unsere Betrachtung nicht dem abgewetzten Alltagsgebrauch zugrunde legen, sondern uns am Wortlaut des Begriffs orientieren - will woll erwogen sein. Der Mitteilende teilt nicht nur etwas, sondern immer auch sich selber mit. |
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Die Mitteilung ist nicht einfach die Bekanntgabe eines puren Sachverhalts, sondern eines Sachverhalts in der Gestalt, in der ihn der Mitteilende sich zu eigen gemacht hat. Sie ist ein mit der Person des Sprechers legierter Erörterungsgegenstand, Ergebnis ihrer Wahrnehmung, ihres Nachdenkens, Empfindens, Deutens, der Konfrontation mit ihrer spezifischen Vorerfahrung. Die Mitteilung bietet dem Hörer einen Ausschnitt unverhohlen subjektiver Weltsicht. So ist sie, wie nüchtern und sachlich sie sich auch gerieren mag, immer eine Selbstoffenbarung.
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Jeder Leser eines Buches ist eigentlich ein Leser seiner selbst M. Proust |
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Zu heikel also, als dass der Mitteilende unbesonnen herausposaunen könnte, was er weiß, fühlt und denkt. Er verhält sich sorgsam auswählend und schneidet, was er zu sagen hat, auf je bestimmte konkrete Personen, in je besonderer Manier zu. Wem welche Mitteilung zukommt, ist nicht zuletzt abhängig von der Vertrauenswürdigkeit des Empfängers. Jede Mitteilung ist ein Vorgang zwischen unverwechselbaren Personen. Die "amtliche Mitteilung", die flächendeckend wie ein Bombardement auf eine zwangsverpflichtete Zuhörerschaft niedergeht, ist in Wahrheit keine " Mitteilung", sondern eine Bekanntgabe, eine Verlautbarung, sogar eine Anordnung, die sich, obwohl sie sich im Regelfall mit Sanktionsgewalt ausgestattet hat, den Anschein von Vertraulichkeit und persönlicher Zueignung gibt. |
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| Sorgfalt und Besonnenheit muss sich der Mitteilsame jedoch nicht nur aus Selbstschutzgründen auferlegen, nicht nur wegen der mit jeder Mitteilung verbundenen Entblößung des eigenen Innern. Vielmehr ist eine sorgfältige Selbstprüfung auch geboten, weil er seine Mitteilung einem andern zumutet. Rechtfertigt die Qualität des zu Sagenden, dass ich den andern damit befasse? Ist die Meinung kostbar, gewichtig, bedacht genug, dass ich jemandes Zeit und Aufmerksamkeit dafür beanspruche? |
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Ist das Wissen, das ich weiterreiche eine gute Gabe - was nicht gleichbedeutend damit ist, dass sie dem Hörer angenehm und erfreulich ist? Oder speise ich den andern mit billigem Plunder ab tauglich allenfalls, das Geschwätz der Welt zu vermehren -, in der geheimen Absicht, mein eigenes Inneres zu entrümpeln und mich der Notwendigkeit weiteren Nachdenkens zu entledigen? Oder schließlich: Übergebe ich ihm ein Danaergeschenk, "ein Wissen, dessen Freund man nicht mehr sein kann" (P. Sloterdijk) und das ich mir vom Halse wünsche, um nicht länger davon beunruhigt zu werden? Die so sehr in Mode gekommene Betroffenheitspädagogik beispielsweise ist außerordentlich generös im Austeilen solcher Danaergeschenke und schmeichelt sich noch, sich durch die routinierte "Herstellung von Betroffenheit" um die Weltrettung verdient zu machen. |
Kurzum: Die Sorgfaltspflicht ergibt sich aus der Verantwortung, die der Mitteilende für seine Mitteilung hat. Er muss sich die Frage stellen, ob, was er sagen will, des Weitersagens wert ist."
aus: Gronemeyer. M. (1996):
Lernen mit beschränkter Haftung. Rowohlt